Investor Relations
Entsprechenserklärung 2005
Entsprechenserklärung vom Dezember 2005
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§ 161 AktG verpflichtet den Vorstand und den Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG jährlich zu erklären, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wurde und wird und welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden.
Die Erklärung nach § 161 AktG ist den Aktionären dauerhaft zugänglich zu machen.
Der Vorstand und der Aufsichtsrat der NORDWEST Handel AG erklären hiermit, dass den vom Bundesministerium der Justiz im amtlichen Teil des elektronischen Bundesanzeigers bekannt gemachten Empfehlungen der "Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex" entsprochen wird. Lediglich die folgenden Empfehlungen werden nicht bzw. nur modifiziert angewendet:
Ziffer 3.8 Abs. 2:
D&O-Versicherung
Für Vorstand und Aufsichtsrat ist eine D&O-Versicherung abgeschlossen worden. Es
besteht ein Unternehmensselbstbehalt über 50.000,- US-Dollar. Ein Selbstbehalt für
versicherte Personen besteht nicht.
Ziffer 4.2.3 Abs. 3:
Grundzüge des Vergütungssystems
Bisher wurde auf eine Bekanntmachung der Grundzüge des Vergütungssystems für
Vorstandsmitglieder auf der Internetseite und im Geschäftsbericht verzichtet. Eine
entsprechende Darstellung des Vergütungssystems ist für den Geschäftsbericht für
das Geschäftsjahr 2005 vorgesehen.
Ziffer 4.2.4:
Ausweis der Vergütung der Vorstandsmitglieder
Die Angabe der Vergütung der Vorstandsmitglieder im Anhang des
Konzernabschlusses erfolgt in einer Summe. Eine Aufteilung nach Fixum,
erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung
sowie eine Individualisierung erfolgen nicht.
Ziffer 5.4.7 Abs.1 Satz 3, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 Satz 1:
Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Vorsitz und die Mitgliedschaft in Ausschüssen des Aufsichtsrates wird bei der
Bemessung der Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrates zur Zeit nicht
berücksichtigt. Ferner erhalten die Mitglieder des Aufsichtsrates keine
erfolgsorientierte Vergütung. Die Frage einer Neustrukturierung der Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder wird der Aufsichtsrat im Rahmen der Vorbereitung der
Hauptversammlung 2006, welche über die Vergütung des Aufsichtsrates Beschluss
zu fassen hat, behandeln.
Die Angabe der Vergütung der Aufsichtsratsmitglieder im Anhang des Konzernabschlusses erfolgt in einer Summe. Eine Aufteilung nach Fixum, erfolgsbezogenen Komponenten und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung sowie eine Individualisierung erfolgen nicht.
Ziffer 5.5.3:
Bericht des Aufsichtsrates über Interessenkonflikte und deren Behandlung an die
Hauptversammlung
Der Aufsichtsrat informiert in seinem Bericht an die Hauptversammlung über
aufgetretene Interessenkonflikte und deren Behandlung soweit, wie es die Pflichten
zur Verschwiegenheit und Vertraulichkeitswahrung ermöglichen. Über eine
Mandatsbeendigung im Falle eines wesentlichen und nicht nur vorübergehenden
Interessenkonfliktes in der Person eines Aufsichtsratsmitgliedes wird im Einzelfall
entschieden.
Ziffer 7.1.4:
Angabe über Beteiligungsunternehmen
Nach dieser Empfehlung soll die Gesellschaft eine Liste von bestimmten
Drittunternehmen veröffentlichen, in der unter anderem die Ergebnisse des letzten
Geschäftsjahres angegeben werden sollen. Die Veröffentlichung der Ergebnisse von
Drittunternehmen erfolgt nur insoweit, wie diese Ergebnisse zum Zeitpunkt des
Jahresabschlusses der Gesellschaft vorliegen.